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AUPAAngebote zur Unterstützung pflegebedürftiger im Alltag 

Leistungen im Rahmen der der Pflegeversicherung

Aufgrund eines vorliegenden und bewilligten Pflegegrades stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung zu. Diese werden von den Pflegekassen übernommen. Gern beraten wir Sie hierzu im Einzelnen.

Entlastungsbetrag im Rahmen der Leistungen nach § 45 Abs. 3 SGB IX

Im Rahmen der bewilligten Pflegegrade 1 bis 5 stehen Ihnen neben Pflegegeld oder Sachleistungen auch Entlastungsleistungen zu. Diese werden von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt, um pflegende Angehörige zu entlasten. Monatlich steht hierfür ein Betrag von 125,00 € zur Verfügung, welcher für die Leistungsangebote eines zugelassenen Dienstes eingesetzt werden kann.

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