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AUPAAngebote zur Unterstützung pflegebedürftiger im Alltag 

Leistungen im Rahmen der der Pflegeversicherung

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Aufgrund eines vorliegenden und bewilligten Pflegegrades stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung zu. Diese werden von den Pflegekassen übernommen. Gern beraten wir Sie hierzu im Einzelnen.

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Entlastungsbetrag im Rahmen der Leistungen nach § 45 Abs. 3 SGB IX

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Im Rahmen der bewilligten Pflegegrade 1 bis 5 stehen Ihnen neben Pflegegeld oder Sachleistungen auch Entlastungsleistungen zu. Diese werden von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt, um pflegende Angehörige zu entlasten. Monatlich steht hierfür ein Betrag von 125,00 € zur Verfügung, welcher für die Leistungsangebote eines zugelassenen Dienstes eingesetzt werden kann.

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