
PKL - Personenzentrierte Komplexleistungen
nach Teil II Landesrahmenvertrag gemäß § 131 Abs. 1 SGB IX
Der Verein Grenzenlos ist ab dem 01.11.2021 Leistungsanbieter im Rahmen der Personenzentrierten Komplexleistungen.
Ziel der Leistungen ist die Stärkung der Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer dieser Dienstleitung.
Damit greifen wir die Ideen der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung im Bundesteilhabegesetz auf, mit der Schaffung eines neuen und modernen Leistungsangebots:
Der hier formulierten Aufgabe, „…Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern … und sie (zu) befähigen, ihre Lebensplanung und -führung, möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können…“ stellen wir uns vollumfänglich.
Unsere Leistungen sind strukturersetzend konzipiert und ermöglichen es, alle anerkannten Bedarfe an Leistungen der Eingliederungshilfe abzudecken.
Durch Kooperationen im Sozialraum gewährleisten wir die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit aller für die Leistungserbringung notwendigen räumlichen und sächlichen Ressourcen.
Unsere Leistungen umfassen alle Formen der Assistenz und Unterstützung unabhängig vom Ort und Zeitpunkt der Leistungserbringung, also bei Bedarf an 365 Tagen 24 Stunden am Tag.
Zielgruppe der Leistungen:
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alle Personen, die Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX haben.
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Menschen mit Behinderungen, die auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen eines Verhaltens, das Dienste und Einrichtungen besonders herausfordert Schwierigkeiten haben Dienstleister zu finden
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Eltern mit Behinderung im Rahmen einer Elternassistenz
Alle Leistungen sind grundsätzlich nach den Besonderheiten des Einzelfalls als Einzel-und/oder Gruppenleistungen möglich.
weitere Informationen zur personenzentrierten
Komplexleistung finden Sie hier:
Unsere Leistungen
Ihr Bedarf an Unterstützung wird gemeinsam in einem Hilfeplangespräch festgestellt. Danach wird der Hilfebedarf nach Ihren Zielen und Wünschen gestaltet.